der beschluss, dass die ausnahme der mitnahmepflicht für den führerschein im umkreis von 10 km vom betrieb beim lenken landwirtschaftlicher zugmaschinen aufgehoben wird, führt zu heftigen diskussionen in der bauernschaft.
alleine wie der beschluss zustande kam, diese tatsache spricht bände. eine änderung wäre bei sinnvoller diskussion nicht notwendig gewesen. dass die ak diesen antrag wie behauptet in ein gesetzespaket ohne absprache mit den schwarzen hineingeschmuggelt hat, sagt viel über die qualiät der regierungskoalition aus.
die folgende diskussion ist an demagogie nicht zu überbieten. plötzlich können die schwarzen ohne zustimmung der roten einer reparatur des gesetzes nicht zustimmen.
wie die ak jetzt ihr verhalten gegenüber jenen bauern, die auch ak-mitglieder sind, argumentiert oder gegenüber vertretern und mitgliedern des roten arbeitsbauernbundes, wäre jetzt durchaus interessant.
hätte man das thema vernünftig diskutiert, wäre es vermutlich nie zu einer gesetzesänderung gekommen. wenn ein fahrer ein fahrzeug lenkt, das keine sichere aufbewahrungsmöglichkeit bietet und derselbe nur mit einer badehose bekleidet ist, kann er dann den gesetzgeber bei verlust des dokuments auf den gesetzlichen missstand verklagen? in jedem anderen fall ist es auch im sinne des lenkers vernünftiger, den führerschein mitzuführen. für gewöhnlich bewahren die meisten lenker ihren führerschein in der brieftasche bei anderen dokumenten (impfpass u.dgl.) auf.
sollte es zu einem unfall kommen, kann es mehrere stunden dauern, bis die identität des möglicherweise bewusstlosen lenkers festgestellt wird. es kann länger dauern, bis festgestellt wird, dass der lenker zb. auf irgendwas allergisch ist oder diabetiker oder asthmatiker.
im falle einer verkehrskontrolle kann der lenker länger angehalten werden, bis seine identität sicher festgestellt werden kann. die vorlage der nicht vorgewiesenen papiere kann auf dem nächsten polizeiposten erforderlich sein, was mit zusätzlichem aufwand verbunden ist.
im falle eines möglicherweise gestohlenen fahrzeuges kann es zu einer längeren sicherstellung kommen.
es gibt keinen wirklich vernünftigen grund, die fahrzeugpapiere und allfällige persönliche dokumente wie führerschein, impfpass und vielleicht etwas bargeld, falls ungeplant der treibstoff ausgeht, mitzuführen. die oft demagogisch geführte diskussion über die aufhebung der ausnahmeregelung ist ersparbar. niemand dachte jedoch bisher daran, die bauern darauf hinzuweisen, dass es sinnvoll und möglicherweise sogar lebensrettend sein kann, wichtige dokumente ständig mitzuführen.
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