Montag, 10. November 2014

liebe grüße vom jugendamt

das jugendamt überprüft die unterhaltsbeiträge. nicht etwa dass mand abei eingeschüchtert werden sollte. kommt es nämlich zu keiner einvernehmlichen vereinbarung, was bei manchen frauen etwas schwierig ist, dann zieht das jugendamt im gerichtsantrag die bemessungsgrundlage für die sozialversicherung als einkommensbasis heran. die ist verdammt hoch und hat mit dem bäuerlichen einkommen nichts mehr zu tun.

ein beispiel: ein betrieb mit ehw 50.000,- hat eine bemessungsgrundlage von eur 4330,-. bei zwei kindern zwischen 10 und 15 jahren sind das (20 + 18 %) eur 1645,- unterhalt pro monat bzw. eur 19.740,- pro jahr. handelt es sich um einen nicht gerade ertragsstarken betrieb, kann sich der betriebsleiter gleich die kugel geben.

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