Montag, 4. November 2013

zwei "liebesbriefe" vom finanzamt

die spätfolgen des letzten sparpakets haben zu zwei neuen bescheiden geführt, natürlich mit erlagschein. dass die bescheide erst nach der nationalratswahl am 29.9. ausgestellt wurden, ist natürlich nur reiner zufall.

ein bescheid ist sogar rückwirkend bis mitte 2012. lesen sie selbst!


die erhöhung des hebesatzes von 200 auf 300 für die beiträge zur unfallversicherung bei der sv.bauern kostet für das halbe jahr eur 50,65 extra und ab 2013 eur 101,30 extra.

im neuen bescheid zum jahr 2013 wird der alte hebesatz von 400 für abgaben von land- und forstwirtschaftlichen betrieben gleich gänzlich verschwiegen. das extra kostet eur 303,90 pro jahr. lesen sie selbst!


ein paar tage zuvor ist der bescheid der sv.bauern eingetroffen. vierteljährlich eur 3.399,99. im jahr sind das eur 13.599,96. anteilig unfallversicherung eur 991,92, pensionsversicherung eur 8.614,20 und krankenversicherung eur 3.993,84 pro jahr. das für 28 ha ackerland, 2,5 ha obst und 11 ha wald.

aufgrund der heuer auch angespannten einkommenssituation werd ich den kommenden winter nützen und verschiedene varianten durchrechnen. eine umstellung auf teilpauschalierung müsste zu einer senkung der sv-beiträge um eur 6.000,- bis 8.000,- führen. das reduziert zwar auch den pensionsanspruch. nur wer weiss, ob es in 15 jahren noch eine pension gibt?

Donnerstag, 31. Oktober 2013

bericht vortrag dr. jilch in ubv-zeitung

am 29.8.2013 lud der unabhängige bauernverband zu einem vortrag mit dr. jilch von der nö. lk. zum thema "einheitswert neu und sozialversicherung". da der vortrag fast vor meiner haustür statt fand, besuchte ich die veranstaltung. auch die "unabhängige bauernzeitung" berichtet in der aktuellen ausgabe. die aussagen in der ubz sind für mich aber nicht ganz nachvollziehbar.


folgende stellungnahme hab ich dem ubv übermittelt:

dr. jilch muss nicht zugeben, dass der messbetrag vom ehw degressiv berechnet wird. das ist so und bestätigt, dass jemand, der 5 mal so viel ehw hat auch nicht 5 blinddärme hat und 5 mal so viel pension bekommt.
 
weiters heißt es "dem brilliant argumentierenden referenten ist es auch gelungen, die unterschiedlichen betriebsformen der bauernschaft  - und auch innerhalb der versammlungsteilnehmer - gegeneinander auszuspielen.". diesen eindruck hatte ich überhaupt nicht. jilch hat sicher auf die probleme hingewiesen und die tatsache, dass sich bäuerliche interessen leider oft selbst gegeneinander ausspielen. jilch hat meiner meinung vollkommen korrekt argumentiert. es ist allerdings schwierig, wenn nach je drei sätzen des referenten laute unmutsäußerungen, statements und fragen den informationsfluss unterbrechen. diesbezüglich hat jilch tapfer fast bis mitternacht durchgehalten.





Freitag, 19. April 2013

agrarbürokratie oder beschäftigungstherapie?

beim planen meiner fruchtfolge wäre ich fast über ein detail gestolpert. nach aufgabe meiner tierhaltung und der reduzierung der kürbisanbaufläche auf 7 % der ackerfläche hätte ich fast einen kolossalen verstoss gegen die cross-compliance-regeln begangen. wer mind. 5 ha bewirtschaftet und weniger als eine gewisse gve-zahl pro ha hat, muss mind. 15 % seiner flächen mit anderen kulturen als getreide und mais bestellen. das stell ich mir in der umsetzung wirklich lustig vor. wenn am jahresende rauskommt, dass die gve-zahl leicht unterschritten wurde, werde ich damit automatisch straffällig. welche intelligenzia solche regeln verbricht, ist für menschen, die zumindest mit einem durchschnitt an hausverstand ausgestattet ist, nicht nachvollziehbar.

die einhaltung der mind. 15 % nicht-getreide und -mais wird bei der entgegennahme des ama-antrages nicht überprüft! 

anderes beispiel begrünungsmassnahmen.

nehmen wir an, zwei betriebe begrünen je 3 ha. der eine bekommt für 2 ha eine prämie, der andere für 3 ha. beide erbringen die selbe ökologische leistung. warum unterschiedliche prämien? der erste bewirtschaftet nur 5 ha und bekommt für max. 40 % seiner fläche eine prämie. genau das muss gemeint sein, wenn es heißt, dass gerade kleinbetriebe gestärkt werden müssen.

nächstes beispiel mindestbegrünungsflächen

mind. 25 % der fläche muss auf den verpflichtungszeitraum begrünt werden. jetzt kann es mal vorkommen, dass nicht ausreichend viele feldfrüchte früh genug räumen, die bodenverhältnisse sehr nass sind. damit wird der landwirt dazu genötigt, noch schnell samenkörner in den boden zu schmieren, von denen er weiss, dass sie keine überlebenschance haben. außer bodenschaden wird das nichts angerichtet.

beispiel sachkundenachweis

in jedem bundesland wird das inzwischen einheitliche europäische pflanzenschutzmittelgesetz anders umgesetzt. besonders lustig ist die anwendung, wenn ein betrieb mit sitz im burgenland, auf flächen in nö. pflanzenschutzmittal anwendet, die er in der steiermark gekauft hat. für ausreichend arbeit ist gesorgt.

wir werden sehen, ob die agrar-bürokraten was dazulernen.