wie ein schildbürgerstreich hört sich die umsetzung des europäischen pflanzenschutzgesetzes an. es soll ein einheitliches sein für ganz europa. was sich grundsätzlich ganz gut anhört. die crux an der sache ist, dass in österreich jedes bundesland selbst interpretieren darf, wie das gesetz umgesetzt werden soll. die einzelnen bundesländer haben also hre akademiker befasst und je nach bundesland sind 9- bis 27-seitige pflanzenschutz-landesgesetze verfasst worden. eine sachkundenachweis, der zum erwerb, transport, lagerung und anwendung von pflanzenschutzmitteln berechtigt, kann in neun bundesländern unter neun unterschiedlichen rahmenbedingungen erworben werden. besonders lustig wird das ganze, wenn ein steirischer bauer im burgenland ein pflanzenschutzmittel kauft, das er auf einem feld in nö anwenden will. welches der drei landesgesetze jetzt zur anwendung kommt, konnte noch nicht geklärt werden.
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